Verkehrsrecht

 

Im Bereich des Verkehrsrechts bearbeite ich vorwiegend Straf-, aber auch bußgeldrechtliche Mandate.

In strafrechtlicher Hinsicht fallen hierunter insbesondere Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Zu den Ordnungswidrigkeitentatbeständen gehören unter anderem die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands.

Neben empfindlichen Geldstrafen oder -bußen sind hierbei insbesondere die Konsequenzen für die Fahrerlaubnis von größter Bedeutung, da die Verhängung eines Fahrverbots oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis durchaus auch zu einer Existenzbedrohung führen kann.

Dies  ist von Anfang an im Auge zu behalten. Dies gilt auch für Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Hier sollten von Anfang an die hierfür erforderlichen Voraussetzungen im Auge behalten werden.

 

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