Kostenübersicht
Hier möchte ich Ihnen vorab einen Überblick der Kosten geben.
Kosten Familienrecht
Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich zunächst auf max. 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die darüber hinausgehende Tätigkeit wird entweder auf Basis des Verfahrens- bzw. Gebührenwerts oder Honorarvereinbarung berechnet. Pauschale Angaben zu den voraussichtlichen Kosten sind daher nicht möglich. Die Kosten hängen vielmehr vom jeweiligen Sachverhalt ab. Selbstverständlich gebe ich hierzu im Rahmen einer Beratung eine Einschätzung ab.
Rechtschutzversicherungen tragen im Übrigen im Regelfall lediglich die Kosten einer Erstberatung, die Kostenübernahme für weitere Tätigkeiten ist üblicherweise ausgeschlossen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit oder Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren zu beantragen, wenn Sie finanziell nicht dazu in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Kosten Strafrecht
Auch im Strafrecht erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung. Dies wird sich insbesondere im Falle einer umfangreichen Materie oder eines mehrtägigen Hauptverfahrens anbieten, da so sichergestellt ist, dass ausreichend Zeit für Ihre Verteidigung aufgebracht werden kann.
Rechtschutzversicherungen sind im Regelfall nur eintrittspflichtig, wenn Sie nicht wegen einer Vorsatztat verurteilt werden. Mittlerweile gibt es allerdings auch einige Rechtschutzversicherungen, die umfassenden Versicherungsschutz im Strafrecht bieten.
Prozesskostenhilfe im Strafrecht gibt es nicht. Allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung. Diese dient jedoch in erster Linie der Verfahrenssicherung sowie der Wahrung Ihrer prozessualen Rechte. Die Staatskasse prüft daher im Anschluss an das Verfahren, ob sie Sie wegen der entstandenen Kosten in Anspruch nehmen kann.
Kosten Verkehrsrecht
Im Verkehrszivilrecht erfolgt die Abrechnung üblicherweise auch nach dem Gegenstandswert. Die Ihnen entstandenen Kosten können dann jedoch als Schadenposition bei der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners geltend gemacht werden, zumindest zu dem Prozentsatz, zudem dieser den Unfall verschuldet hat.
Soweit Sie Hilfe bei einer Straf- oder Bußgeldsache benötigen, richten sich die Kosten auch hier nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel sowohl Ihre Kosten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, als auch bei der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren, soweit die entsprechenden Risiken jedenfalls versichert sind. Dies gilt zusätzlich auch für die Kosten der Einholung eines außergerichtlichen Gutachtens im Bußgeldverfahren, beispielsweise um die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen.