Strafrecht

 

Auch im Strafrecht bin ich bereits seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt tätig, nachdem dieser Fachbereich schon im Studium mein Steckenpferd war. Ich übernehme hierbei Mandate vor allem im Bereich des allgemeinen Strafrechts. Hierunter zählen Kapitalverbrechen, Körperverletzungen, Sexualdelikte, Eigentumsdelikte wie z.B. Raub, Diebstahl und Betrug oder Straßenverkehrsdelikte. Daneben habe ich auch schon eine Vielzahl von Mandaten aus dem Betäubungsmittelrecht und dem Jugendstrafrecht übernommen, welches gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht einige entscheidende Eigenheiten aufweist, die man kennen sollte.

Im Strafverfahren gilt wie auch in den Übrigen Rechtsgebieten, dass man von Beginn an immer die Erfolgsaussichten seiner Verteidigungsstrategie in den Mittelpunkt stellen sollte. Ebenfalls ist stets zu berücksichtigen, welche außerstrafrechtlichen Folgen eine Verurteilung haben könnte, z.B. für Beamte, Inhaber einer Fahrerlaubnis oder Gewerbetreibende.

Auch habe ich schon etliche Geschädigte betreut, die sich einem Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen haben. Auch hierbei gibt es etliche Besonderheiten, die man kennen sollte, will man dem Geschädigten zu seinem Recht verhelfen. Hierbei geht es nicht nur um finanzielle Interessen, vielmehr muss im Auge behalten werden, dass der Geschädigte durch ein Strafverfahren nicht noch weiter traumatisiert wird.

 

Im Strafrecht kann es weiterhin von entscheidender Bedeutung sein, sich unmittelbar nach Einleitung des Strafverfahrens anwaltlich beraten oder verteidigen zu lassen. So sollte unbedingt sorgfältig geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt eine Aussage gemacht bzw eine Einlassung abgegeben werden soll. In den meisten Fällen dürfte es sinnvoller sein, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und erst dann eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Von Aussagen, die bereits zu Beginn - ohne Notwendigkeit - gemacht wurden, wird man sich später nur schlecht wieder distanzieren können.

Etwas anderes mag gelten, wenn bereits ein Haftbefehl erlassen wurde. Aber auch hier gilt es, sorgfältig abzuwägen, wann eine Einlassung abgegeben wird.

 

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